Graf Siboto von Falkenstein war es offenbar ein Anliegen, seine Nachfolge und damit die Zukunft eines der mächtigsten Adelsgeschlechter in Oberbayern zu regeln. Im Jahr 1166, im Vorfeld des vierten Italienzuges von Kaiser Friedrich I., machte Graf Siboto IV. sein Testament.
Er setzte seinen Schwiegervater Kuno von Mödling als Vormund seiner halberwachsenen Söhne Kuno und Sibot ein. Zudem verpflichtete er fünf seiner Dienstleute unter Eid dazu, seinen Söhnen zur Seite zu stehen und ihnen bei der Behauptung ihrer Güter und Lehen zu helfen.
Graf Siboto IV. beließ es nicht bei der Bestellung der Vormundschaft. Um den Besitzstand der Herrschaft Falkenstein zu erhalten, ließ er ein Verzeichnis seiner Lehen und seiner Einkünfte erstellen.
Nachdem der Graf von dem Italienfeldzug zurückgekehrt war, ließ er den Codex Falkensteinensis fortschreiben. Die letzten Notizen wurden um das Jahr 1196 vorgenommen. Das Besondere an dem Codex ist, dass er das einzig erhaltene Traditionsbuch einer weltlichen Herrschaft des Hochmittelalters ist. Zugleich ist er die wichtigste Quelle für die Geschichte der Grafen von Falkenstein.
Quellen:
- Werner Rösener, Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, Vandenhoeck & Ruprecht
- Elisabeth Noichl, Codex Falkensteinensis. Die Rechtsaufzeichnungen der Grafen von Falkenstein, 1978, Staatliche Archive Bayerns